FAQ für die Hansepflege 

Häufige Fragen rund um das Thema der ambulanten Pflege. 
Alles was Sie wissen sollten. 

FAQ für die Hansepflege 


Ein Pflegegrad ist eine Einstufung, die den Grad der Pflegebedürftigkeit einer Person definiert und festlegt, welche Unterstützung sie von der gesetzlichen Pflegeversicherung in Deutschland erhalten kann. Die Einstufung erfolgt durch die Pflegekasse auf der Grundlage einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst  (MD) oder andere zugelassene Gutachter. Der Pflegegrad gibt an, wie selbstständig eine Person im Alltag ist und wie viel Hilfe sie dabei benötigt.


Die Pflegegrade gliedern sich wie folgt:


  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten.
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten.
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten.
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten.
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.


Wie wird ein Pflegegrad festgestellt?


Der Pflegegrad wird auf der Grundlage einer umfassenden Begutachtung der Pflegebedürftigkeit durch den MD oder andere zugelassene Gutachter ermittelt. Dabei werden sechs Lebensbereiche (Module) berücksichtigt:

1. Mobilität

2. kognitive und kommunikative Fähigkeiten

3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

4. Selbstversorgung

5. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte


Für jeden dieser Bereiche werden Punkte vergeben, die zusammen einen Gesamtwert ergeben. Je nach erreichter Punktzahl wird der Antragsteller einem Pflegegrad zugeordnet.


Warum ist die Pflegegradeeinstufung wichtig?


Der Pflegegrad ist entscheidend für den Umfang der Leistungen, die ein Pflegebedürftiger erhält. Dazu gehören Geldleistungen, Pflegesachleistungen, ambulante Pflegedienste, Tages- und Nachtpflege, vollstationäre Pflege und weitere Unterstützungsangebote. Die Einstufung hat somit direkten Einfluss auf die Qualität und den Umfang der Pflege, die eine Person erhält und hilft, die Kosten entsprechend zu decken.


Wie beantragt man einen Pflegegrad?


Die Einstufung in einen Pflegegrad kann bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Nach Antragstellung erfolgt die Begutachtung durch den MDK oder einen anderen zugelassenen Dienst, der die Grundlage für die Einstufung bildet. Ändert sich der Pflegebedarf einer Person, kann eine Wiederholungsbegutachtung beantragt werden.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, dann lassen Sie sich durch unsere Pflegespezialisten beraten, wie sind Ihnen gern behilflich.


Ein Pflegevertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen einem Pflegedienst und einem Patienten bzw. dessen gesetzlichen Vertretern. Dieser Vertrag regelt Art und Umfang der Pflegeleistungen, die der Pflegedienst für den Patienten erbringt. Der Pflegevertrag dient als rechtliche Grundlage für das Pflegeverhältnis und stellt sicher, dass beide Parteien, der Pflegedienst und der Pflegebedürftige bzw. seine Angehörigen, ihre Rechte und Pflichten kennen und einhalten.


Wichtige Bestandteile eines Pflegevertrages sind


  • Leistungsumfang: Eine detaillierte Beschreibung der spezifischen Pflegeleistungen, die erbracht werden, einschließlich der Häufigkeit und Dauer der Pflegebesuche.
  • Kosten und Zahlungsmodalitäten: Klarheit über die Kosten der Pflegeleistungen sowie Informationen zu den Abrechnungs- und Zahlungsmodalitäten. Hier wird auch erläutert, welche Leistungen von der Kranken- oder Pflegeversicherung übernommen werden und welche Kosten direkt vom Patienten zu tragen sind.
  • Laufzeit und Kündigungsmodalitäten: Angaben darüber, wie lange der Vertrag gültig ist und unter welchen Bedingungen er von beiden Seiten gekündigt werden kann.
  • Datenschutzbestimmungen: Informationen darüber, wie die persönlichen und medizinischen Daten des Patienten geschützt und verarbeitet werden.
  • Rechte und Pflichten der Vertragsparteien: Klare Definition der Verantwortlichkeiten sowohl des Pflegedienstes als auch des Patienten bzw. seiner Angehörigen.

Zweck des Pflegevertrages:

Der Pflegevertrag soll Transparenz schaffen und die Erwartungen beider Parteien klar definieren. Er schützt die Rechte des Pflegebedürftigen, indem er sicherstellt, dass die vereinbarten Pflegeleistungen nach einem festgelegten Standard und in einem vereinbarten Umfang erbracht werden. Gleichzeitig bietet der Vertrag auch dem Pflegedienst Rechtssicherheit hinsichtlich der zu erbringenden Leistungen und der finanziellen Vergütung.


Vorgehen beim Vertragsabschluss:

Vor Abschluss des Pflegevertrages sollten alle Bedingungen genau besprochen und verstanden werden. Patienten und Angehörige werden ermutigt, bei Unklarheiten Fragen zu stellen oder sich rechtlich beraten zu lassen. Ein Pflegevertrag wird in der Regel in Anwesenheit aller Beteiligten unterzeichnet, wobei jede Partei eine Kopie des Vertrages für ihre Unterlagen erhält.


Um Pflegeleistungen zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die sich vor allem auf die Pflegebedürftigkeit und die Pflegestufe beziehen. Im Folgenden werden die wichtigsten Kriterien näher erläutert:


1. Pflegebedürftigkeit:

   - ​Pflegebedürftig ist, wer wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig ​wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens für mindestens sechs Monate in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedarf. Zu ​diesen Verrichtungen gehören zum Beispiel die Körperpflege, die Ernährung und die Mobilität.


2. Pflegegrad:

   - ​Um Pflegeleistungen in Anspruch nehmen zu können, muss ein Pflegegrad durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder andere ​unabhängige Gutachter festgestellt werden. Es gibt fünf Pflegegrade, die den Grad der Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten des ​Pflegebedürftigen beschreiben:


     - Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

     - Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten

     - Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten

     - Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten

     - Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung


3. Antragstellung:

   - ​Der Antrag auf einen Pflegegrad wird bei der zuständigen Pflegekasse gestellt. Diese ist in der Regel bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt. Der Antrag  ​kann formlos gestellt werden, es empfiehlt sich jedoch, einen schriftlichen Antrag zu stellen. Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den MDK ​oder andere Gutachter mit der Feststellung der Pflegebedürftigkeit und des Pflegegrades.


4. Begutachtung:

   - ​Der Gutachter besucht den Pflegebedürftigen in seiner häuslichen Umgebung oder in einer Pflegeeinrichtung, um eine umfassende Begutachtung ​durchzuführen. Dabei wird der individuelle Pflegebedarf in verschiedenen Bereichen ermittelt. Das Ergebnis der Begutachtung wird in einem Gutachten ​festgehalten, das der Pflegekasse zur Entscheidung über die Pflegestufe vorgelegt wird.


5. Entscheidung der Pflegekasse:

   - ​Auf der Grundlage des Gutachtens entscheidet die Pflegekasse über die Pflegestufe und damit über die Höhe und Art der Pflegeleistungen. Die Entscheidung ​wird dem Pflegebedürftigen schriftlich mitgeteilt. Bei Ablehnung des Antrags oder Unzufriedenheit mit dem festgestellten Pflegegrad kann Widerspruch ​eingelegt werden.


6. Regelmäßige Überprüfung:

   - ​Die Pflegekasse überprüft regelmäßig, ob die Voraussetzungen für den Pflegegrad weiterhin vorliegen. Dies geschieht in der Regel alle drei Jahre, bei den ​Pflegegraden 4 und 5 alle zwei Jahre. Ändert sich der Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen, kann eine erneute Begutachtung und gegebenenfalls eine ​Anpassung des Pflegegrades beantragt werden.


Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen die notwendige Unterstützung und die entsprechenden Pflegeleistungen in Anspruch nehmen, um eine bestmögliche Pflege und Betreuung zu gewährleisten.



Die Behandlungspflege umfasst medizinische Maßnahmen, die auf ärztliche Anordnung von qualifiziertem Pflegepersonal durchgeführt werden. Sie dient der Sicherstellung der medizinischen Versorgung des Patienten und wird in der Regel zusätzlich zur Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) erbracht. Die Behandlungspflege ist ein wesentlicher Bestandteil der ambulanten Pflege, um Patienten in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung medizinisch zu versorgen und eine mögliche Krankenhauseinweisung zu vermeiden.


Typische Leistungen der Behandlungspflege sind


  • Medikamentenmanagement: Richten und Verabreichen von Medikamenten nach ärztlicher Verordnung.
  • Wundversorgung: Reinigung und Verbandwechsel von Wunden, auch postoperativ oder bei chronischen Wunden wie Dekubitus.
  • Injektionen: Verabreichung von Injektionen, z.B. Insulin bei Diabetikern.
  • Blutzuckermessung: Regelmäßige Kontrolle und Dokumentation des Blutzuckerspiegels.
  • Katheterpflege: Wechsel und Pflege von Kathetern, z.B. Urin- oder Venenkatheter.
  • Tracheostomapflege: Pflege und Wechsel von Trachealkanülen sowie Überwachung der Atemwege.

Wer leistet Behandlungspflege?


Die Behandlungspflege wird von examinierten Pflegekräften oder speziell geschultem Pflegepersonal durchgeführt, das über die notwendigen Qualifikationen und Zulassungen verfügt, um die ärztlichen Verordnungen korrekt durchführen zu können. Sie arbeiten eng mit den behandelnden Ärzten zusammen, um eine kontinuierliche und effektive Versorgung zu gewährleisten.


Wie wird Behandlungspflege finanziert?


Die Kosten für die Behandlungspflege werden in der Regel von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung übernommen, sofern sie von einem Arzt verordnet wurde. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist eine ärztliche Verordnung, die bei der Krankenkasse eingereicht werden muss.


Wann ist Behandlungspflege notwendig?


Behandlungspflege ist notwendig, wenn ein Patient aufgrund einer Krankheit oder Behinderung eine spezielle medizinische Versorgung benötigt, die zu Hause durchgeführt werden kann. Besonders wichtig ist sie für chronisch kranke, postoperative oder behinderte Menschen, die zur Stabilisierung oder Verbesserung ihres Gesundheitszustandes regelmäßig medizinisch versorgt werden müssen.



Eine ärztliche Verordnung, oft auch als ärztliches Rezept bezeichnet, ist ein formelles Dokument, das von einem Arzt ausgestellt wird. Sie dient dazu, bestimmte medizinische Maßnahmen, Arzneimittel, Therapien oder medizinische Hilfsmittel für einen Patienten zu genehmigen. 

Die Verordnung enthält genaue Anweisungen über Art und Umfang der medizinischen Versorgung, die der Patient erhalten soll.


Wofür braucht man eine ärztliche Verordnung?


Eine ärztliche Verordnung wird für eine Vielzahl medizinischer Zwecke benötigt, unter anderem für


  • Arzneimittel: Sie berechtigt zum Kauf und zur Anwendung verschreibungspflichtiger Arzneimittel.
  • Behandlungspflege: Sie wird benötigt, um bestimmte medizinische Pflegemaßnahmen durch professionelles Pflegepersonal durchführen zu lassen, z. B. Wundversorgung, Verabreichung von Injektionen oder physiotherapeutische Maßnahmen.
  • Therapien: Für therapeutische Maßnahmen wie Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie werden ärztliche Verordnungen benötigt.
  • Medizinische Hilfsmittel: Sie ermöglichen die Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln wie Rollstühlen, Gehhilfen oder speziellen Pflegebetten.
  • Weiterführende Diagnostik: Verordnungen für diagnostische Untersuchungen wie Blutuntersuchungen, Röntgen oder andere bildgebende Verfahren.

Wie wird eine ärztliche Verordnung ausgestellt?


Die Verordnung wird nach einer ärztlichen Untersuchung und Beurteilung des Gesundheitszustands des Patienten durch einen Arzt ausgestellt. Der Arzt vermerkt die erforderlichen Anweisungen auf einem speziellen Formular oder einem elektronischen Dokument, das rechtsgültig ist. Es ist wichtig, dass die Verordnung klar und präzise ist, damit der Patient die richtige Behandlung erhält.


Rechtliche Bedeutung der ärztlichen Verordnung


Eine ärztliche Verordnung ist rechtlich bindend, was bedeutet, dass nur die in der Verordnung genannten Behandlungen, Medikamente oder Therapien durchgeführt werden dürfen. Sie stellt außerdem sicher, dass die Kosten für die verordneten Leistungen in den meisten Fällen von den Krankenkassen übernommen werden.


Wichtige Aspekte im Umgang mit ärztlichen Verordnungen


  • Patienten sollten darauf achten, dass sie die Anweisungen auf dem Rezept verstehen und genau befolgen.
  • Bei Unklarheiten oder wenn die Verordnung abläuft, sollte der Patient einen erneuten Arztbesuch in Erwägung ziehen.
  • Ärztliche Verordnungen sollten sicher aufbewahrt werden, da sie für die Abrechnung mit Krankenkassen oder für Folgebehandlungen benötigt werden können.



Pflegeleistungen umfassen ein breites Spektrum von Dienstleistungen, die darauf abzielen, Menschen, die aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung Hilfe benötigen, im Alltag zu unterstützen. Sie werden von qualifiziertem Personal erbracht und zielen darauf ab, die Lebensqualität der Betroffenen zu erhalten oder zu verbessern. Pflegeleistungen können sowohl in Privathaushalten (ambulante Pflege) als auch in speziellen Einrichtungen wie Pflegeheimen (stationäre Pflege) erbracht werden.


Arten von Pflegeleistungen:


  • Grundpflege: Umfasst alltägliche Verrichtungen wie Körperpflege (Waschen, Zähneputzen, Haarpflege), An- und Auskleiden, Hilfe beim Toilettengang sowie Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme.
  • Behandlungspflege: Sie wird nach ärztlicher Verordnung durchgeführt und umfasst medizinische Maßnahmen wie Wundversorgung, Medikamentengabe, Injektionen, Blutzuckermessung und Katheterpflege. Diese Leistungen müssen von ausgebildeten Pflegekräften erbracht werden.
  • Hauswirtschaftliche Versorgung: Unterstützung im Haushalt wie Reinigung der Wohnung, Einkaufen, Kochen und Wäschepflege, um den Alltag der Pflegebedürftigen zu erleichtern.
  • Betreuungsleistungen: Umfassen Aktivitäten, die den sozialen Bedürfnissen der Pflegebedürftigen entsprechen, wie Gesellschaft leisten, gemeinsame Spaziergänge, Teilnahme an sozialen Aktivitäten und Förderung von Hobbys.
  • Beratung: Beratung und Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, einschließlich Hilfe bei der Beantragung von Pflegeleistungen und der Planung weiterer Pflegemaßnahmen.


Wie werden Pflegeleistungen finanziert?


Die Finanzierung von Pflegeleistungen kann aus verschiedenen Quellen erfolgen:


  • Gesetzliche Pflegeversicherung: In Deutschland übernimmt die soziale Pflegeversicherung je nach Pflegestufe einen Teil der Kosten für Pflegeleistungen.
  • Private Zusatzversicherung: Viele Menschen schließen eine private Pflegezusatzversicherung ab, um die Kosten abzudecken, die von der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht übernommen werden.
  • Eigene Mittel: Die nicht gedeckten Kosten müssen oft aus eigenen Mitteln oder durch Unterstützung von Angehörigen finanziert werden.


Wer hat Anspruch auf Pflegeleistungen?


Anspruch auf Pflegeleistungen haben Personen, die wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten im Ablauf des täglichen Lebens so eingeschränkt sind, dass sie regelmäßig Hilfe benötigen. Anspruch und Umfang der Leistungen werden durch eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst festgestellt.



In der Pflegeversicherung gelten andere Zuzahlungsregelungen als in der Krankenversicherung. Grundsätzlich übernimmt die Pflegeversicherung bei festgestellter Pflegebedürftigkeit einen bestimmten Teil der anfallenden Kosten für Pflegeleistungen. Die genauen Leistungen und Übernahmebeträge sind abhängig vom festgestellten Pflegegrad des Versicherten. Es gibt jedoch auch Bereiche, in denen Zuzahlungen oder Eigenanteile vom Versicherten zu leisten sind.


Bereiche mit möglichen Zuzahlungen oder Eigenanteilen:


  • Stationäre Pflege: Bei stationärer Pflege in Pflegeheimen müssen die Versicherten einen einrichtungseinheitlichen Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen selbst tragen. Dieser Eigenanteil deckt die Kosten für Pflege, Betreuung und medizinische Behandlungspflege ab. Hinzu kommen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten, die ebenfalls vom Bewohner zu tragen sind.
  • Tages- und Nachtpflege: Wie bei der stationären Pflege werden auch bei der Tages- und Nachtpflege die Kosten für Betreuung und Pflege bis zu einem bestimmten Grad von der Pflegeversicherung übernommen. Die Kosten für die Verpflegung, den Transport zur Pflegeeinrichtung und zurück sowie eventuelle Investitionskosten müssen jedoch selbst getragen werden.
  • Häusliche Pflege: Bei der häuslichen Pflege durch Pflegedienste werden die Kosten bis zu den Höchstbeträgen der jeweiligen Pflegegrade von der Pflegeversicherung übernommen. Übersteigen die tatsächlichen Kosten die Pflegesätze, müssen die Mehrkosten privat getragen werden. Hinzu kommen Kosten für hauswirtschaftliche Hilfen, die nicht vollständig von der Pflegeversicherung übernommen werden.

Zuzahlungen sind nicht erforderlich:


  • Pflegehilfsmittel: Pflegebedürftige haben Anspruch auf bestimmte zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Diese werden von der Pflegeversicherung bis zu einem festgelegten Betrag ohne Zuzahlung übernommen.